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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FotoLutz Complex GmbH für die Erstellung, Bereitstellung und das Hosting von 3D-Rundgängen, virtuellen Touren, digitalen Zwillingen und damit verbundenen Foto- und Scandienstleistungen. Diese AGB gelten für den Webauftritt 3dtour.saarland (ehemals matterport.saarland) sowie digitalzwilling.saarland. Stand: 09/2026.

Anbieter und Vertragspartner

FotoLutz Complex GmbH
Metzer Straße 158, 66117 Saarbrücken
Geschäftsführer: Markus Lutz
Amtsgericht Saarbrücken, HRB 14172
USt-IdNr.: DE232591150
Telefon: 0681 / 372 0122 — kostenfrei: 0800 80 44 200
E-Mail: office@fotolutz.com

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der FotoLutz Complex GmbH, nachfolgend „Anbieter", und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber", über die Aufnahme von Räumen, Gebäuden und Außenbereichen mit 3D- und 360°-Kamerasystemen (z. B. Matterport, Realsee), die Erstellung virtueller Rundgänge und digitaler Zwillinge, das Hosting dieser Rundgänge sowie damit verbundene Leistungen wie Fotografie, Grundrisse, Info-Punkte, Einbindung in Webseiten und die Veröffentlichung in Google Maps / Street View.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der genaue Leistungsumfang – insbesondere Objekt, Fläche, Anzahl der Aufnahmepunkte, Anzahl der Einzelfotos, Info-Punkte, Grundrisse, Hosting-Laufzeit und Zusatzleistungen – ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Zusätzliche Leistungen, insbesondere Grundrisse, Maßdaten- oder Punktwolken-Exporte, Info-Punkte mit Inhalten, Mehrsprachigkeit, Branding, Hintergrundmusik, Drohnenaufnahmen, Veröffentlichung in Google Street View oder Aktualisierungsscans, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Leistungen und Preise auf den Webseiten des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind als verbindliche Anfrage des Auftraggebers zu verstehen. Der Vertrag kommt durch Zugang der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (E-Mail genügt) zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher mit der Auftragsbestätigung übermittelt.

(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Leistung (z. B. dem Aufnahmetermin) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.

§ 5 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter erstellt die Aufnahmen vor Ort zum vereinbarten Termin, bearbeitet die Daten und stellt den fertigen Rundgang in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach dem Aufnahmetermin als Link und Einbettungscode bereit. Die Frist verlängert sich angemessen bei vereinbarten Zusatzleistungen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, gleichwertige Kamerasysteme, Software und Hosting-Plattformen einzusetzen, sofern dies das vereinbarte Ergebnis nicht wesentlich beeinträchtigt.

(3) Die Aufnahmen geben den Zustand des Objekts zum Aufnahmezeitpunkt wieder. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Bildwirkung, soweit diese vom Zustand, der Einrichtung, den Licht- und Witterungsverhältnissen, spiegelnden oder transparenten Flächen, Bewegungen im Raum oder vergleichbaren äußeren Umständen abhängt. Eine Retusche von Objektmängeln ist nicht geschuldet.

§ 6 Maßangaben, Grundrisse und digitale Zwillinge

(1) Maße, Flächenangaben, Grundrisse, Messfunktionen und Punktwolken werden automatisiert aus den Scandaten erzeugt. Sie dienen der Orientierung und Visualisierung und können systembedingt Abweichungen aufweisen.

(2) Sie ersetzen kein amtliches oder vermessungstechnisches Aufmaß, keine Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder DIN 277 und keine Planungsgrundlage für maßkritische Gewerke, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde. Vor maßkritischen Entscheidungen hat der Auftraggeber die Maße vor Ort zu prüfen.

§ 7 Leistungsabgrenzung — keine eigenständige Designleistung

(1) Inhalte, die an Vorgaben des Auftraggebers angepasst werden – insbesondere Logos, Texte, Bilder, Videos, Links und Info-Punkt-Inhalte –, werden vom Anbieter ausschließlich als technische Einbindung nach den vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen umgesetzt.

(2) Der Anbieter erbringt im Rahmen dieses Vertrages keine eigenständige gestalterische Designleistung im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Sämtliche gestalterischen Werke werden vom Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten Agentur erstellt und dem Anbieter in verwendbarer Form zur Verfügung gestellt. Für diese Inhalte und deren Rechte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • das Objekt zum vereinbarten Termin vollständig zugänglich ist (Schlüssel, Zugangscodes, Aufzüge, Außenbereiche),
  • das Objekt aufnahmebereit ist (aufgeräumt, gereinigt, Beleuchtung funktionsfähig, Türen geöffnet, Bildschirme und Fahrzeuge nach Wunsch entfernt),
  • sich während der Aufnahme keine Personen oder Tiere im Aufnahmebereich bewegen, sofern nicht anders vereinbart,
  • vertrauliche Unterlagen, Kennzeichen, Kunstwerke, Sicherheitseinrichtungen und persönliche Gegenstände, die nicht sichtbar sein sollen, vorab entfernt oder abgedeckt sind,
  • er berechtigt ist, das Objekt aufnehmen zu lassen, und alle erforderlichen Zustimmungen von Eigentümern, Mietern, Bewohnern, Mitarbeitern und sonstigen Berechtigten vorliegen.

(2) Mehraufwand durch nicht aufnahmebereite Objekte, Wartezeiten oder fehlenden Zugang kann nach Aufwand gesondert berechnet werden. Kann die Aufnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht stattfinden, gilt § 15 entsprechend.

§ 9 Freigabe und Nachbesserung

(1) Der Auftraggeber prüft den bereitgestellten Rundgang innerhalb von 7 Tagen und teilt offensichtliche Mängel in Textform mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Anbieter bei Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat.

(2) Berechtigte Mängel behebt der Anbieter nach seiner Wahl durch Nachbearbeitung oder erneute Aufnahme betroffener Bereiche. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. nachträglich umgestaltete Räume), sind gesondert zu vergüten.

§ 10 Hosting und Plattformen Dritter

(1) Rundgänge werden über die Plattformen der jeweiligen Systemhersteller (z. B. Matterport, Realsee) oder vergleichbare Dienste gehostet. Die im Angebot genannte Hosting-Laufzeit beginnt mit der Bereitstellung des Rundgangs (Standard: 12 Monate).

(2) Nach Ablauf der Hosting-Laufzeit kann das Hosting gegen Entgelt verlängert werden. Der Anbieter informiert den Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf. Wird nicht verlängert, ist der Anbieter berechtigt, den Rundgang zu deaktivieren und die Daten nach einer Frist von 4 Wochen zu löschen.

(3) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung und technische Weiterentwicklung der Plattformen Dritter. Kurzzeitige Ausfälle oder Änderungen, die vom Plattformbetreiber ausgehen, begründen keine Ansprüche gegen den Anbieter. Stellt ein Plattformbetreiber seinen Dienst ein oder ändert ihn wesentlich, bemüht sich der Anbieter um eine gleichwertige Alternative; etwaige Mehrkosten werden vorher abgestimmt.

(4) Die Scandaten verbleiben im Konto des Anbieters. Eine Übertragung des Rundgangs in ein Konto des Auftraggebers sowie Datenexporte (z. B. E57, OBJ, Punktwolken, Grundrisse) erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Entgelt.

§ 11 Google Maps und Street View

(1) Eine Veröffentlichung von Aufnahmen in Google Maps / Street View erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Veröffentlichte Aufnahmen unterliegen den Nutzungsbedingungen von Google. Google erhält daran eigene Nutzungsrechte; Darstellung, Verknüpfung und Löschung liegen im Einflussbereich von Google. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Platzierung oder Sichtbarkeit und haftet nicht für Entscheidungen von Google.

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an dem Rundgang und den Einzelfotos ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer der Hosting-Laufzeit (Rundgang) bzw. zeitlich unbeschränkt (Einzelfotos) zur Nutzung für eigene Zwecke, insbesondere auf eigenen Webseiten, in Immobilienportalen, sozialen Medien und Printmedien. Die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Nutzung, Bearbeitung oder Weiterverkauf bedarf der Zustimmung des Anbieters.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet; der Anbieter darf den Rundgang bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung deaktivieren.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Rundgänge und Fotos zu Referenzzwecken auf seinen Webseiten, in Präsentationen, auf Plattformverzeichnissen (z. B. Matterport Discover) und in sozialen Medien zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Private Wohnräume werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung als Referenz genutzt.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung im Rahmen der DSGVO und des BDSG. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist auf den Webseiten des Anbieters einsehbar.

(2) Soweit auf den Aufnahmen Personen, Kfz-Kennzeichen, Namensschilder oder andere personenbezogene Informationen erkennbar sind, ist der Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung verantwortlich und holt die erforderlichen Einwilligungen ein. Auf Hinweis macht der Anbieter erkennbare Personen oder Informationen im Rahmen der technischen Möglichkeiten unkenntlich.

(3) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden Zustimmungen oder Einwilligungen nach § 8 Abs. 1 oder § 13 Abs. 2 resultieren, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

(4) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien auf Verlangen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 14 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.

(2) Die Vergütung für Aufnahme und Erstellung wird mit Bereitstellung des Rundgangs in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Hosting-Verlängerungen werden jeweils im Voraus für die Verlängerungslaufzeit berechnet. Bei größeren Aufträgen oder im Einzelfall kann der Anbieter eine angemessene Anzahlung verlangen.

(3) Die Anfahrt wird nach Entfernung des Objekts berechnet und im Angebot ausgewiesen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmen neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 15 Terminverschiebung und Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Eine Verschiebung des Aufnahmetermins ist bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.

(2) Eine Stornierung ist jederzeit in Textform möglich. Der Anbieter kann in diesem Fall eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet. Pauschaliert beträgt die Entschädigung:

  • bis 7 Tage vor Termin: kostenfrei
  • 6 bis 2 Tage vor Termin: 25 % des Auftragswerts
  • weniger als 48 Stunden vor Termin oder bei vergeblicher Anfahrt (z. B. kein Zugang, Objekt nicht aufnahmebereit): 50 % des Auftragswerts zuzüglich Anfahrtskosten

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 16 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für verlorene Daten, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden – insbesondere aus Entscheidungen, die auf Maßangaben nach § 6 beruhen – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter behandelt das Objekt und dessen Einrichtung mit der gebotenen Sorgfalt und ist gegen Schäden, die bei der Aufnahme entstehen, haftpflichtversichert.

§ 17 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturereignisse, Krieg, Streik, Krankheit, unwetterbedingte Unmöglichkeit von Außenaufnahmen oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs der Parteien befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

(2) Beide Parteien werden sich in einem solchen Fall um einen Ersatztermin bemühen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften seines Heimatstaates unberührt.

(2) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(3) Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Saarbrücken). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

AGB-Stand 09/2026